Sicherheitsschuhe


Sicherheitsschuhe sind Schuhe (in Form von Halbschuhen oder Stiefeln), die als Schutzkleidung eingesetzt werden. Vorgeschrieben sind diese in der Industrie, im Bauwesen sowie im Garten- und Landschaftsbau, bei der Feuerwehr, dem Technischen Hilfswerk (THW) und im Rettungsdienst, sogar Köche müssen sie tragen.

Sie sind mit einer im vorderen Teil des Schuhs (zwischen Futter und Außenschaft) eingearbeiteten Schutzkappe aus Stahl, Aluminium, Titan oder Kunststoff zum Schutz der Zehen ausgestattet. Das Obermaterial ist in der Regel aus Leder und die Schuhsohle aus Gummi, PU oder TPU (thermoplastischer PU).

Kategorie, Schutzwirkung und Anforderungen

Insgesamt gibt es nach der Berufsgenossenschaftlichen Regel für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 191 bzw. GUV-R 191 mehrere genormte Kategorien:

  • SB – Grundanforderungen (FO)
  • S1 – Zusatzanforderungen (A+FO+E)
  • S1P- Zusatzanforderungen (A+FO+E+P)
  • S2 – wie S1, zusätzlich bedingte Wasserdichtigkeit (A+FO+E+WRU)
  • S3 – wie S2 und zusätzlich durchtrittsicher (A+FO+E+WRU+P)
  • S4 – wie S1, aber als wasserdichter Stiefel
  • S5 – wie S4, zusätzlich durchtrittsicher
  • A – antistatische Schuhe
  • C – leitfähige Schuhe
  • E – Energieaufnahme im Fersenbereich
  • P – Durchtrittsicherheit
  • CI – Kälteisolierung
  • HI – Wärmeisolierung
  • FO – Öl- und benzinresistente Sohle
  • HRO – Verhalten gegenüber Kontaktwärme
  • SRA – Rutschhemmung (Keramikfliese/Reinigungsmittel)
  • SRB – Rutschhemmung (Stahlboden/Glycerin)
  • SRC – Rutschhemmung (Keramikfliese/Reinigungsmittel und Stahlboden/Glycerin)
  • WRU – Wasserdurchtritt und -aufnahme des Schuhoberteils

Außerdem müssen die Sohlen aller Schuhe ab Schutzklasse S1 aufwärts antistatisch sein. Dabei soll der spezifische Durchgangswiderstand des Schuhs gemäß DIN EN 61340-4-3 größer gleich 10 hoch 5 Ohm und kleiner als 10 hoch 8 Ohm sein. Gerade beim zusätzlichen Tragen von Überziehschuhen oder Überziehstiefeln (Produktschutz in sauberen Arbeitsbereichen oder im Reinraum) wird jedoch der Durchgangswiderstand so hoch, dass der Grenzwert von 10 hoch 8 Ohm nicht mehr eingehalten wird. Die derzeitige Diskrepanz zwischen den Forderungen der geltenden Regeln/Richtlinien TRBS 2153 (Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen) sowie der gleichnamigen BGR 132 und der tatsächlichen Praxis wurde im Zuge einer Praxisstudie näher untersucht.

Die Anforderungen an Sicherheitsschuhe S2 sind wie bei S1 und S3 die Schutzkappe, deren Belastbarkeit bei 200 Joule liegt. Zusätzlich zur Schutzkappe haben Sicherheitsschuhe S2 eine gewisse Resistenz gegen Feuchte und Nässe, welche durch entsprechende Pflege auch erhalten bleibt.

Sicherheitsschuhe S3 sind mit einer Schutzkappe ausgestattet, deren Belastbarkeit 200 Joule beträgt (DIN EN 12568). Zusätzlich zur Schutzkappe sind die Sicherheitsschuhe mit einer durchtrittsicheren Sohle ausgestattet. Auch diese Schutzschuhe müssen eine gewisse Resistenz gegen Feuchte und Nässe haben, die durch entsprechende Pflege erhalten werden kann.

Schuhe der Schutzklasse S1P besitzen die gleichen Merkmale wie Schuhe der Schutzklasse S3, allerdings fehlt ihnen die bedingte Wasserdichtigkeit (60’ – Wasseraufnahme < 30%).

Feuerwehrstiefel

Durchtrittsichere Sohle

Eine durchtrittsichere Sohle findet Verwendung in Sicherheitsschuhen und Sicherheitsstiefeln, wie sie beispielsweise bei der Feuerwehr verwendet werden. Sie schützt den Fuß vor Penetrationsverletzungen durch Nägel oder andere spitze Gegenstände.

Die durchtrittsichere Sohle bestand früher meist aus dünnem Stahlblech, welches in den Schuh eingearbeitet oder eingelegt ist. Dem Stand der Technik entsprechend werden heute auch die verschiedensten Alternativeinlagen verwendet, meist aus einem technischen Gewebe wie Kevlar, Lenzi, Fibre-LS o.ä.. Beide, Gewebe und Stahleinlage, erfüllen die EN ISO-Norm 20345:2004; Gewebe sind zusätzlich biegsam, komfortabel, Kälte- und Wärmeisolierend und decken die komplette Brandsohle ab (was bei Stahl nicht der Fall ist).
Zehenschutzkappe [Bearbeiten]

Die Zehenschutzkappe, umgangssprachlich auch Stahlkappe, findet Verwendung in Sicherheitsschuhen und Schutzschuhen. Sie schützt die Zehen vor Verletzungen, zum Beispiel durch herabfallende Gegenstände, Maschinen (Trennschleifer), oder ähnlichem.

Die Zehenschutzkappe kann aus Stahlblech, aber auch aus Materialien wie Kunststoff, Aluminium oder Titan sein.

Die Widerstandsfähigkeit einer Zehenschutzkappe wird in Joule angegeben. Bei Schutzschuhen muss die Kappe gegen mechanische Einwirkungen von 100 J, bei Sicherheitsschuhen von 200 J, schützen.
Klassifizierung

Die Klassen S1P, S3 und S5 sind charakterisiert durch

  • Zehenschutzkappe (200 Joule)
  • antistatisch
  • Kraftstoffbeständigkeit
  • geschlossener Fersenbereich,
  • Energieaufnahmevermögen im Fersenbreich,
  • bedingte Wasserdichtigkeit (60 Min. nicht größer als 30%) (nicht S1P)
  • Wasseraufnahme (30 Min. > 2g)
  • Durchtrittsicherheit
  • profilierte und damit rutschsichere Laufsohle

Feuerwehrsicherheitsschuhe

Feuerwehrsicherheitsschuhe müssen bestimmten Anforderungen nach DIN EN ISO 20345 und den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) gerecht werden. Außerdem sollten für den Einsatzdienst Schuhe der Schutzklasse S3 oder S5 (Gummistiefel) verwendet werden.

Bei der Feuerwehr ist als weiteres Merkmal meist ein Schnellverschluss in Form eines Reißverschlusses anzufinden. Hierbei wird der Schuh einmal an den Träger angepasst und später durch Öffnen und Schließen des Reißverschlusses an- und ausgezogen. Bei Gummistiefeln entfällt dieses Merkmal selbstverständlich. (Wikipedia)