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ZfRP MT2

Nach der Teilnahme am Kurs MT2 und der erfolgreich bestandenen Prüfung als Prüfer MT2 durch die Schweizerische Gesellschaft für Zerstörungsfreie Prüfung, können wir Ihnen Ihre Ketten mit unserem neuen fahrbaren Kettenprüfgerät nach der BR 500 Kapitel 3.15.2 Prüfen.

(BGR 500 3.15.2 

  1. 3.15.2

    Regelmäßige Prüfungen

  2. 3.15.2.1

    Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Lastaufnahmeeinrichtungen in Abständen von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen geprüft werden.

    1. Je nach den Einsatzbedingungen der Lastaufnahmeeinrichtungen können Prüfungen in kürzeren Abständen als einem Jahr erforderlich sein. Dies gilt z.B. bei besonders häufigem Einsatz, erhöhtem Verschleiß, bei Korrosion oder Hitzeeinwirkung oder wenn mit erhöhter Störanfälligkeit zu rechnen ist.

  3. 3.15.2.2

    Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Rundstahlketten, die als Anschlagmittel verwendet werden, in Abständen von längstens drei Jahren einer besonderen Prüfung auf Rissfreiheit unterzogen werden.

    1. Die Prüfung kann z.B. durch ein zerstörungsfreies Prüfverfahren erfolgen.